ernaehrungsberatung-braunschweig-sonja_beinlich-aerztliche-verordnung-notwendigkeitsbescheinigung

Vorteile der Ernährungsberatung/-therapie

  • die Zuweisung ist nicht budgetiert
  • unterstützt die Therapie bei bestimmten Krankheiten
  • fördert den Genesungsprozess
  • kann helfen, Medikamente einzusparen
Meine Beratungen
  • … sind von den Krankenkassen anerkannt
  • … erfolgen gemäß Leitlinien anerkannter Fachgesellschaften
  • … sind produktunabhängig
  • … finden in Kooperation mit Ihnen als behandelnder Arzt/Ärztin statt

Ihre Patienten erhalten ausführliche Informationen zu den aktuellen Ernährungsempfehlungen sowie Empfehlungen und alltagstaugliche Hilfestellungen zu deren Umsetzung.

Für eine unterstützende Ernährungstherapie, füllen Sie bitte das Zuweisungsformular aus und geben dies Ihren Patienten mit.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.

Ich freue mich über eine Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Patienten!