FAQ – Frequently Asked Questions
Hier finden Sie meine Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung?
Ganz einfach gesagt: Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen und Ernährungstherapie an Menschen mit einer Erkrankung.
Ernährungsberatung soll Erkrankungen und Risiken vermeiden indem Ressourcen der Rat suchenden Person gestärkt werden und Entscheidungshilfen für eine gesundheitsförderliche Lebensweise gegeben werden.
Ernährungstherapie soll den Genesungsprozess unterstützen und Beschwerden lindern. Auch hier werden die Ressourcen der Rat suchenden Person gestärkt, jedoch gibt es zusätzlich konkretere Handlungsempfehlungen, um den Krankheitsverlauf durch eine angepasste Ernährung positiv zu beeinflussen.
Eine Ernährungstherapie kann nur eine qualifizierte Fachkraft auf ärztliche Verordnung durchführen. „Ernährungsberatung“ ist kein geschützter Begriff und kann theoretisch von jedem Menschen angeboten werden. Achten Sie daher bei der Wahl einer Ernährungsberatung darauf, dass es sich um eine qualifizierte Fachkraft handelt.
Ernährungsberatung soll Erkrankungen und Risiken vermeiden indem Ressourcen der Rat suchenden Person gestärkt werden und Entscheidungshilfen für eine gesundheitsförderliche Lebensweise gegeben werden.
Ernährungstherapie soll den Genesungsprozess unterstützen und Beschwerden lindern. Auch hier werden die Ressourcen der Rat suchenden Person gestärkt, jedoch gibt es zusätzlich konkretere Handlungsempfehlungen, um den Krankheitsverlauf durch eine angepasste Ernährung positiv zu beeinflussen.
Eine Ernährungstherapie kann nur eine qualifizierte Fachkraft auf ärztliche Verordnung durchführen. „Ernährungsberatung“ ist kein geschützter Begriff und kann theoretisch von jedem Menschen angeboten werden. Achten Sie daher bei der Wahl einer Ernährungsberatung darauf, dass es sich um eine qualifizierte Fachkraft handelt.
Warum haben Sie unterschiedliche Kostensätze für die Ernährungstherapie und die Ernährungsberatung?
In den Kostensätzen zur ärztlich verordnete Ernährungstherapie sind bereits die Auswertung eines Ernährungsprotokolls sowie kleinere weitere Aufwendungen enthalten. Diese Dinge sind notwendig, um Ihnen ein adäquate und professionelle Unterstützung im Sinne des §43 SGB V zu bieten.
Bei der Ernährungsberatung als private Leistung bin ich freier in der Gestaltung meines Angebots. Um meinen Klient:innen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, habe ich mich entschieden, Leistungen wie z. B. die Auswertung einer Ernährungsdokumentation, gesondert zu berechnen. Dadurch kann ich die Sätze für die Beratungseinheiten geringer halten. Für nicht jede Fragestellung ist z. B. eine individuelle Ernährungsanalyse notwendig.
Bei der Ernährungsberatung als private Leistung bin ich freier in der Gestaltung meines Angebots. Um meinen Klient:innen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, habe ich mich entschieden, Leistungen wie z. B. die Auswertung einer Ernährungsdokumentation, gesondert zu berechnen. Dadurch kann ich die Sätze für die Beratungseinheiten geringer halten. Für nicht jede Fragestellung ist z. B. eine individuelle Ernährungsanalyse notwendig.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Ein Rezept oder eine Überweisung zur Ernährungstherapie in den Händen zu halten, bedeutet leider nicht, dass automatisch die Kosten von Ihrer Krankenversicherung in vollem Umfang getragen werden.
Das liegt daran, dass die Ernährungstherapie nicht unter die Heilmittelverordnung fällt (bis auf bestimmte angeborene Stoffwechselstörungen).
Kleiner Vorteil daran: Eine Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie kann Ihr Arzt Ihnen jederzeit ausstellen, denn diese belastet nicht sein Budget für Heilmittel.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch freiwillig auf Antrag etwas zu einer ärztlich verordneten Ernährungstherapie dazu, wenn Sie sich an eine qualifizierte Fachkraft wenden. Meine Praxis erfüllt diese Kriterien.
Die meisten Krankenkassen bezuschussen um die 5 Termine mit zwischen 50 und 100% Kostenbeteiligung. In den meisten Fällen zahlen Sie einen kleinen Eigenanteil dazu.
Gesetzlich Versicherte haben unabhängig davon zweimal pro Kalenderjahr Anspruch auf einen Kostenzuschuss zu einem Gesundheitskurs / Präventionskurs. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen diese Kurse in unterschiedlicher Höhe. Die meisten Kassen zahlen mindestens 75 Euro dazu (Stand: 2022). Einige Kasse zahlen auch wesentlich mehr dazu.
Die Beihilfen von Bund und Ländern bezuschussen ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen die ärztlich verordnete Ernährungstherapie. Die beihilfefähigen Höchstsätze liegen derzeit bei ca. 66-68 Euro für die Erstberatung und 33-34 Euro für die Folgeberatungen (Stand: 2022).
Die privaten Krankenversicherungen beteiligen sich je nach individuellem Vertrag an den Kosten. Bitte informieren Sie sich über Ihre Vertragsmodalitäten.
Das liegt daran, dass die Ernährungstherapie nicht unter die Heilmittelverordnung fällt (bis auf bestimmte angeborene Stoffwechselstörungen).
Kleiner Vorteil daran: Eine Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie kann Ihr Arzt Ihnen jederzeit ausstellen, denn diese belastet nicht sein Budget für Heilmittel.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch freiwillig auf Antrag etwas zu einer ärztlich verordneten Ernährungstherapie dazu, wenn Sie sich an eine qualifizierte Fachkraft wenden. Meine Praxis erfüllt diese Kriterien.
Die meisten Krankenkassen bezuschussen um die 5 Termine mit zwischen 50 und 100% Kostenbeteiligung. In den meisten Fällen zahlen Sie einen kleinen Eigenanteil dazu.
Gesetzlich Versicherte haben unabhängig davon zweimal pro Kalenderjahr Anspruch auf einen Kostenzuschuss zu einem Gesundheitskurs / Präventionskurs. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen diese Kurse in unterschiedlicher Höhe. Die meisten Kassen zahlen mindestens 75 Euro dazu (Stand: 2022). Einige Kasse zahlen auch wesentlich mehr dazu.
Die Beihilfen von Bund und Ländern bezuschussen ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen die ärztlich verordnete Ernährungstherapie. Die beihilfefähigen Höchstsätze liegen derzeit bei ca. 66-68 Euro für die Erstberatung und 33-34 Euro für die Folgeberatungen (Stand: 2022).
Die privaten Krankenversicherungen beteiligen sich je nach individuellem Vertrag an den Kosten. Bitte informieren Sie sich über Ihre Vertragsmodalitäten.
Wie beantrage ich einen Kostenzuschuss bei meiner Krankenkasse (gesetzlich Versicherte)?
1. Besorgen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit folgenden Angaben:
– Ernährungsberatung notwendig / empfohlen
– „Diagnose“
– persönliche Daten und Versichertennummer
– Stempel und Unterschrift des Arztes
Ihr Arzt kann dafür einen Rezeptblock oder einen Überweisungsschein nutzen. Er kann alternativ den Vordruck auf meiner Webseite nutzen (zu finden unter Downloads).
2. Lassen Sie uns die Verordnung zukommen (gerne per E-Mail an: rezepte@eb-gesund.de).
Sollte auf Ihrer Verordnung die Versichertennummer nicht vermerkt sein, schreiben Sie sie uns bitte einfach mit in Ihre Nachricht rein.
Wir stellen dann gerne für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
3. Das Ergebnis des Antrags erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.
4. Sobald Sie eine positive Rückmeldung durch Ihre Kasse erhalten haben, melden Sie sich bei uns zwecks Terminvereinbarung.
5. In der Regel bezahlen Sie ihren Eigenanteil direkt bei uns Den Kostenzuschuss der Kasse rechnen wir direkt mit dieser ab.
Für einen Kostenzuschuss zu einem Gesundheitskurs oder einer IEB ist kein Antrag vorab notwendig. Sie erhalten von uns nach Kursbuchung eine Rechnung und reichen diese nach Abschluss des Kurses zusammen mit Ihrer Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenerstattung ein.
– Ernährungsberatung notwendig / empfohlen
– „Diagnose“
– persönliche Daten und Versichertennummer
– Stempel und Unterschrift des Arztes
Ihr Arzt kann dafür einen Rezeptblock oder einen Überweisungsschein nutzen. Er kann alternativ den Vordruck auf meiner Webseite nutzen (zu finden unter Downloads).
2. Lassen Sie uns die Verordnung zukommen (gerne per E-Mail an: rezepte@eb-gesund.de).
Sollte auf Ihrer Verordnung die Versichertennummer nicht vermerkt sein, schreiben Sie sie uns bitte einfach mit in Ihre Nachricht rein.
Wir stellen dann gerne für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
3. Das Ergebnis des Antrags erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.
4. Sobald Sie eine positive Rückmeldung durch Ihre Kasse erhalten haben, melden Sie sich bei uns zwecks Terminvereinbarung.
5. In der Regel bezahlen Sie ihren Eigenanteil direkt bei uns Den Kostenzuschuss der Kasse rechnen wir direkt mit dieser ab.
Für einen Kostenzuschuss zu einem Gesundheitskurs oder einer IEB ist kein Antrag vorab notwendig. Sie erhalten von uns nach Kursbuchung eine Rechnung und reichen diese nach Abschluss des Kurses zusammen mit Ihrer Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenerstattung ein.
Ich habe eine Zuzahlungsbefreiung. Wieso muss ich dennoch etwas dazuzahlen?
Die ärztlich verordnete Ernährungstherapie fällt nicht unter die Heilmittelverordnung, sondern ist eine private Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen freiwillig bezuschusst wird. Deshalb gilt für diese Leistung in der Regel die Zuzahlungsbefreiung nicht. Manche Kassen geben allerdings einen höheren Zuschuss, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse.
Wie viele Termine benötige ich? Wie oft sehen wir uns?
Ein ganz klares „es kommt drauf an“.
Manche Menschen haben nur ein paar kleine Fragen und / oder sind sehr gut darin, ganz eigenständig bestimmte Dinge in ihrem Alltag umzusetzen bzw. zu verändern. In dem Fall kommt man ganz gut aus mit dem von den Krankenkassen unterstützten Terminkontingent von ca. 5 Einheiten, wenn man sich alle 2-4 Wochen trifft.
Andere Menschen wissen bereits von sich, dass sie sich schwer tun mit Verhaltensänderungen und wünschen sich eine engmaschigere Begleitung bei der Umsetzung neuer Gewohnheiten im Alltag. Das kann mit wöchentlichen Gesprächen beginnen und mit Motivationsgesprächen alle paar Monate enden. Manche Klient:innen begleite ich über mehrere Jahre.
Eine solche Vorgehensweise erfordert die Bereitschaft, einen größeren Teil der Kosten selbst zu tragen. Meist empfehle ich, das Krankenkassen bezuschusste Terminkontingent zunächst auszuschöpfen und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Manche Menschen haben nur ein paar kleine Fragen und / oder sind sehr gut darin, ganz eigenständig bestimmte Dinge in ihrem Alltag umzusetzen bzw. zu verändern. In dem Fall kommt man ganz gut aus mit dem von den Krankenkassen unterstützten Terminkontingent von ca. 5 Einheiten, wenn man sich alle 2-4 Wochen trifft.
Andere Menschen wissen bereits von sich, dass sie sich schwer tun mit Verhaltensänderungen und wünschen sich eine engmaschigere Begleitung bei der Umsetzung neuer Gewohnheiten im Alltag. Das kann mit wöchentlichen Gesprächen beginnen und mit Motivationsgesprächen alle paar Monate enden. Manche Klient:innen begleite ich über mehrere Jahre.
Eine solche Vorgehensweise erfordert die Bereitschaft, einen größeren Teil der Kosten selbst zu tragen. Meist empfehle ich, das Krankenkassen bezuschusste Terminkontingent zunächst auszuschöpfen und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Wenn noch nicht vorliegend, bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung sowie die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse mit.
Außerdem gerne, wenn vorhanden, ärztliche Befunde sowie ein Medikamentenplan.
Außerdem gerne, wenn vorhanden, ärztliche Befunde sowie ein Medikamentenplan.
Soll ich vor dem ersten Termin schon mal meine Ernährung dokumentieren?
Ein Ernährungsprotokoll bzw. Ernährungstagebuch zu führen ist generell in den meisten Fällen äußerst sinnvoll. Da es je nach Fragestellung / Problemstellung unterschiedliche Formen von Ernährungsdokumentationen gibt, besprechen wir im ersten Termin, was genau Sie dokumentieren sollten. Daher brauchen Sie zum ersten Termin noch nichts parat haben.
Wenn Sie sich jedoch schon vorab Gedanken stützende Notizen zu Ihrer Ernährungsweise machen möchten, steht Ihnen das selbstverständlich frei.
Wenn Sie sich jedoch schon vorab Gedanken stützende Notizen zu Ihrer Ernährungsweise machen möchten, steht Ihnen das selbstverständlich frei.
Wie läuft die Ernährungstherapie ab?
Das erste Gespräch ist im Prinzip eine Bestandsaufnahme.
Im ersten Gespräch lerne ich Sie und Ihre aktuelle Ernährungsweise kennen. Außerdem möchte ich ein wenig zur Ihrer Krankengeschichte erfahren. Dazu gehört auch, dass ich mir ärztliche Untersuchungsergebnisse ansehe. Wenn es sinnvoll ist, messen wir auch Ihre Körperzusammensetzung mittels BIA.
Daraus ergibt sich für mich ein Gesamtbild, aus dem ich die ernährungsbezogenen Problemstellungen ableiten kann. Gemeinsam legen wir die Ziele fest und erarbeiten erste Maßnahmen (soweit es die Zeit zulässt). Meistens bekommen Sie dann zur vertiefenden Ernährungsanalyse ein Ernährungsprotokoll / Ernährungstagebuch als „Hausaufgabe“ mit.
Manchmal kommen wir im ersten Gespräch gar nicht so richtig dazu, schon erste Veränderungsmaßnahmen zu besprechen. Das ist gar nicht schlimm. Es ist wichtiger, dass ich einen guten Gesamteindruck von Ihrer Lebenssituation habe, um Sie in der Folge ganz individuell beraten zu können. Je mehr relevante Informationen ich zu Ihnen und Ihrem Anliegen habe, desto personalisierter kann meine Beratung erfolgen.
In den Folgegesprächen erarbeiten wir (weitere) Maßnahmen und überprüfen den Erfolg von Erprobtem. Dabei beachten wir stets den Grundsatz, mit möglichst wenig Aufwand, einen möglichst großen Erfolg zu erzielen. Außerdem wählen wir die Schritte so aus, dass sie für Sie nachhaltig umsetzbar sind.
Im ersten Gespräch lerne ich Sie und Ihre aktuelle Ernährungsweise kennen. Außerdem möchte ich ein wenig zur Ihrer Krankengeschichte erfahren. Dazu gehört auch, dass ich mir ärztliche Untersuchungsergebnisse ansehe. Wenn es sinnvoll ist, messen wir auch Ihre Körperzusammensetzung mittels BIA.
Daraus ergibt sich für mich ein Gesamtbild, aus dem ich die ernährungsbezogenen Problemstellungen ableiten kann. Gemeinsam legen wir die Ziele fest und erarbeiten erste Maßnahmen (soweit es die Zeit zulässt). Meistens bekommen Sie dann zur vertiefenden Ernährungsanalyse ein Ernährungsprotokoll / Ernährungstagebuch als „Hausaufgabe“ mit.
Manchmal kommen wir im ersten Gespräch gar nicht so richtig dazu, schon erste Veränderungsmaßnahmen zu besprechen. Das ist gar nicht schlimm. Es ist wichtiger, dass ich einen guten Gesamteindruck von Ihrer Lebenssituation habe, um Sie in der Folge ganz individuell beraten zu können. Je mehr relevante Informationen ich zu Ihnen und Ihrem Anliegen habe, desto personalisierter kann meine Beratung erfolgen.
In den Folgegesprächen erarbeiten wir (weitere) Maßnahmen und überprüfen den Erfolg von Erprobtem. Dabei beachten wir stets den Grundsatz, mit möglichst wenig Aufwand, einen möglichst großen Erfolg zu erzielen. Außerdem wählen wir die Schritte so aus, dass sie für Sie nachhaltig umsetzbar sind.
Bekomme ich einen Essensplan?
In der Regel schreiben wir Ihnen keinen Tages-Essensplan im Sinne einer genau vorgegebenen Lebensmittelauswahl und -menge, weil dieses nicht den Grundprinzipien einer qualifizierten Ernährungsberatung / -therapie entspricht.
Die Ernährungsberatung / -therapie dient als Anleitung zur Selbsthilfe. Wenn wir Ihnen feste Pläne zur Verfügung stellen würden, würden sie quasi ständig von uns abhängig sein (denn Sie wollen wahrscheinlich nicht täglich für Ihr restliches Leben das Gleiche essen). Dies wäre vielleicht gut für unseren Geldbeutel, aber nicht zielführend im Hinblick darauf, dass sich die meisten Menschen wünschen, dauerhaft freie (und gute) Essensentscheidungen für sich treffen zu können. Ziel ist es, dass Sie lernen, sich Ihre eigenen guten „Essenspläne“ zu machen.
Was wir oft nutzen sind sogenannte Orientierungs- oder Beispielpläne. Diese bilden ein grobes Raster ab, damit Sie sich die für Sie relevante Lebensmittelauswahl und Essmenge besser vorstellen können.
Der Bereich der Ernährungstherapie bei Essstörungen bildet eine Ausnahme. Hier nutzen wir oft am Anfang das Tool „Essensplan“, weil es sich in der Praxis als hilfreiche Unterstützung in der Krankheitsbewältigung erwiesen hat. Es hängt allerdings immer vom Einzelfall ab, ob ein Essensplan für den Betroffenen zielführend ist.
Wenn Sie sich über eine Ernährungsberatung / -therapie hinaus dennoch individuelle Tages-Essenspläne wünschen, ist es uns durchaus möglich Ihnen diese zu schreiben. Unsere Ausbildung befähigt uns in jedem Fall dazu. Da der Zeitaufwand für uns erheblich ist, ist diese Leistung nur als private Zusatzleistung buchbar.
Die Ernährungsberatung / -therapie dient als Anleitung zur Selbsthilfe. Wenn wir Ihnen feste Pläne zur Verfügung stellen würden, würden sie quasi ständig von uns abhängig sein (denn Sie wollen wahrscheinlich nicht täglich für Ihr restliches Leben das Gleiche essen). Dies wäre vielleicht gut für unseren Geldbeutel, aber nicht zielführend im Hinblick darauf, dass sich die meisten Menschen wünschen, dauerhaft freie (und gute) Essensentscheidungen für sich treffen zu können. Ziel ist es, dass Sie lernen, sich Ihre eigenen guten „Essenspläne“ zu machen.
Was wir oft nutzen sind sogenannte Orientierungs- oder Beispielpläne. Diese bilden ein grobes Raster ab, damit Sie sich die für Sie relevante Lebensmittelauswahl und Essmenge besser vorstellen können.
Der Bereich der Ernährungstherapie bei Essstörungen bildet eine Ausnahme. Hier nutzen wir oft am Anfang das Tool „Essensplan“, weil es sich in der Praxis als hilfreiche Unterstützung in der Krankheitsbewältigung erwiesen hat. Es hängt allerdings immer vom Einzelfall ab, ob ein Essensplan für den Betroffenen zielführend ist.
Wenn Sie sich über eine Ernährungsberatung / -therapie hinaus dennoch individuelle Tages-Essenspläne wünschen, ist es uns durchaus möglich Ihnen diese zu schreiben. Unsere Ausbildung befähigt uns in jedem Fall dazu. Da der Zeitaufwand für uns erheblich ist, ist diese Leistung nur als private Zusatzleistung buchbar.
Werde ich bei Ihnen gewogen?
In der Regel werden Sie von uns nicht gewogen. Wenn es um die Frage des Körpergewichts geht, verlassen wir uns auf Ihre Angaben.
Wir haben eine Körperwaage in der Praxis. Sie steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung – zum Beispiel falls Sie zu Hause keine Waage haben und ihr Körpergewicht wissen möchten oder die Gewichtsmessung im Zusammenhang mit der Körperzusammensetzungsmessung (BIA) erforderlich ist und Ihnen zu Hause keine Waage zur Verfügung steht.
In manchen Fällen nutzen wir die Waage auch „therapeutisch“ (allerdings auch immer nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind!). Wiegen mit „Beistand“ der Fachkraft oder auch „blindes“ Wiegen sind in manchen Fällen Tools, die weiterhelfen können.
Wir haben eine Körperwaage in der Praxis. Sie steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung – zum Beispiel falls Sie zu Hause keine Waage haben und ihr Körpergewicht wissen möchten oder die Gewichtsmessung im Zusammenhang mit der Körperzusammensetzungsmessung (BIA) erforderlich ist und Ihnen zu Hause keine Waage zur Verfügung steht.
In manchen Fällen nutzen wir die Waage auch „therapeutisch“ (allerdings auch immer nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind!). Wiegen mit „Beistand“ der Fachkraft oder auch „blindes“ Wiegen sind in manchen Fällen Tools, die weiterhelfen können.